Zum Inhalt springen öffnet in neuem Tab
Skills Preise ReferenzenBlog Kontakt
Jetzt starten

Inhalt

  1. 1. Geltung, Vertragsbestandteile, Umfang
  2. 2. Website-Paket
  3. 3. Agent-Abo
  4. 4. Laufzeit und Kündigung
  5. 5. Preise und Zahlung
  6. 6. Modellkosten
  7. 7. Eigentum und Nutzungsrechte
  8. 8. Beendigung, Übergabe, Ausstieg
  9. 9. Freigaberegel
  10. 10. Werbung (Google Ads, Meta)
  11. 11. Mitwirkung der Auftraggeberin
  12. 12. Konten, Hosting und Betrieb
  13. 13. Updates und Sicherheit
  14. 14. Gewährleistung
  15. 15. Haftung
  16. 16. Datenschutz
  17. 17. Geheimhaltung und Referenzfall
  18. 18. Änderungen dieser AGB
  19. 19. Schlussbestimmungen
  20. Anhang: Auftragsbearbeitung (AVV)
  21. 1. Gegenstand und Dauer
  22. 2. Rollen
  23. 3. Art und Zweck der Bearbeitung, Datenkategorien, betroffene Personen
  24. 4. Weisungen
  25. 5. Pflichten der Auftragsbearbeiterin
  26. 6. Technische und organisatorische Massnahmen
  27. 7. Unterauftragsbearbeiter
  28. 8. Bekanntgabe ins Ausland
  29. 9. Kontrollrechte
  30. 10. Übergabe, Löschung und Rückgabe
  31. 11. Haftung
  32. 12. Schlussbestimmungen
  33. Anhang 1: Technische und organisatorische Massnahmen
  34. Anhang 2: Anbieter und Unterauftragsbearbeiter
  35. Anhang 3: Beschreibung der Bearbeitung im Einzelnen
Inhalt
  1. 1. Geltung, Vertragsbestandteile, Umfang
  2. 2. Website-Paket
  3. 3. Agent-Abo
  4. 4. Laufzeit und Kündigung
  5. 5. Preise und Zahlung
  6. 6. Modellkosten
  7. 7. Eigentum und Nutzungsrechte
  8. 8. Beendigung, Übergabe, Ausstieg
  9. 9. Freigaberegel
  10. 10. Werbung (Google Ads, Meta)
  11. 11. Mitwirkung der Auftraggeberin
  12. 12. Konten, Hosting und Betrieb
  13. 13. Updates und Sicherheit
  14. 14. Gewährleistung
  15. 15. Haftung
  16. 16. Datenschutz
  17. 17. Geheimhaltung und Referenzfall
  18. 18. Änderungen dieser AGB
  19. 19. Schlussbestimmungen
  20. Anhang: Auftragsbearbeitung (AVV)
  21. 1. Gegenstand und Dauer
  22. 2. Rollen
  23. 3. Art und Zweck der Bearbeitung, Datenkategorien, betroffene Personen
  24. 4. Weisungen
  25. 5. Pflichten der Auftragsbearbeiterin
  26. 6. Technische und organisatorische Massnahmen
  27. 7. Unterauftragsbearbeiter
  28. 8. Bekanntgabe ins Ausland
  29. 9. Kontrollrechte
  30. 10. Übergabe, Löschung und Rückgabe
  31. 11. Haftung
  32. 12. Schlussbestimmungen
  33. Anhang 1: Technische und organisatorische Massnahmen
  34. Anhang 2: Anbieter und Unterauftragsbearbeiter
  35. Anhang 3: Beschreibung der Bearbeitung im Einzelnen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kantello

Version 1.0, 28. September 2026

Samsa Labs AG, Pilatusstrasse 18, 6003 Luzern, Schweiz, UID CHE-143.735.292, eingetragen im Handelsregister des Kantons Luzern, handelnd unter der Marke Kantello (nachfolgend «die Auftragnehmerin»)

1. Geltung, Vertragsbestandteile, Umfang

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für jeden Auftrag, mit dem eine Kundin oder ein Kunde (nachfolgend «die Auftraggeberin») bei der Auftragnehmerin ein Website-Paket und ein Agent-Abo bestellt. Im Website-Paket baut die Auftragnehmerin die Website der Auftraggeberin neu. Im Agent-Abo stellt sie ihr einen eigenen KI-Agenten zur Verfügung, der die Website pflegt und Marketingarbeit vorbereitet.

1.2 Der Vertrag besteht aus dem Auftrag, den beide Parteien unterzeichnen, diesen AGB in der Version, die der Auftrag nennt, und ihrem Anhang Auftragsbearbeitung (AVV). Bei einem Widerspruch geht der Auftrag diesen AGB vor. In Datenschutzfragen geht der Anhang AVV dem Auftrag und diesen AGB vor.

1.3 Der Vertrag ist ein Auftrag nach Art. 394 ff. OR. Wo er ein Werk beschreibt (die neue Website bis zum Go-live), gelten für die Abnahme die Regeln in Ziffer 11.5.

1.4 Der Umfang ergibt sich aus dem Auftrag und diesen AGB. Was dort nicht steht, ist nicht bestellt. Den Umfang im Einzelnen (Seiten, Weiterleitungen, Ausschlüsse, Messung, Shop- und Werberegeln) hält die Auftragnehmerin nach dem Intake in einem Protokoll fest; die Auftraggeberin bestätigt es schriftlich (E-Mail genügt) durch eine unterzeichnende Person oder ihre Ansprechperson nach dem Auftrag. Mit der Bestätigung ist der Umfang verbindlich. Er präzisiert den Auftrag und wird als erster Eintrag im Entscheidungsprotokoll des Website-Repositories (docs/RULINGS.md) festgehalten.

2. Website-Paket

2.1 Die Auftragnehmerin liefert die neue Website als statische Website auf der Kantello-Plattform, im Paket, das der Auftrag nennt (Anzahl Seiten und Sprachen, Übernahme von Blog und Projekten der bisherigen Website oder nicht), und in den Sprachen, die der Auftrag nennt.

2.2 Jedes Website-Paket umfasst:

  • bis zu drei Designrichtungen als Vorschau, von denen die Auftraggeberin eine wählt;
  • ein Kontaktformular mit Spam-Schutz, das über den Mail-Anbieter der Auftraggeberin zustellt; eine Google-Ads-Conversion zählt erst die bestätigte Zustellung, nie den Klick oder den Seitenaufruf;
  • die Rechtsseiten Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Richtlinie und, wenn die Auftraggeberin welche hat, ihre AGB, mit den Texten, die die Auftraggeberin liefert, wörtlich;
  • die Verlinkung eines bestehenden Shops der Auftraggeberin; der Shop bleibt auf seiner Plattform und wird nicht verändert;
  • eine Weiterleitung für jede bisherige Adresse der Website; die Anker der Startseite bleiben;
  • einen Cookie-Banner mit gleichwertigem Akzeptieren und Ablehnen, Google Consent Mode v2 (erweitert), Google Tag Manager, auf Wunsch Google Analytics 4, und, wenn die Auftraggeberin Google Ads nutzt, eine Google-Ads-Conversion, die an eine echte Anfrage gebunden ist;
  • die technische Grundlage für Suchmaschinen: eindeutige Titel und Beschreibungen, Sitemap, strukturierte Firmendaten, Sicherheits-Header, Browser-Cache;
  • den Go-live mit Umstellung der DNS-Einträge für die Domain der Website und ihre www-Adresse; alle anderen Einträge (zum Beispiel Shop und Mail) bleiben unverändert; die alte Website bleibt als Sicherung bestehen, bis die Auftraggeberin ihre Löschung verlangt;
  • die Übergabe beim Ausstieg nach Ziffer 8; Inhalte, Code, Domain und Daten gehören von Anfang an der Auftraggeberin (Ziffer 7).

2.3 Die Auftragnehmerin erfindet keine Inhalte. Texte, Fotos, Firmenangaben und Rechtstexte stammen von der Auftraggeberin oder von ihrer bisherigen Website. Fehlt ein Inhalt, meldet die Auftragnehmerin ihn und wartet. Fotos des echten Teams bleiben auf der Website und werden nie durch Stock- oder KI-Bilder ersetzt. Die Auftragnehmerin schreibt keine Rechtstexte.

2.4 Nicht Teil des Website-Pakets sind insbesondere: mehr Seiten oder Sprachen, als das Paket enthält, und die Übernahme von Blog und Projekten, wenn das Paket sie nicht vorsieht; Arbeiten am Shop; Rechtstexte; Fotos, ein Logo als Vektordatei und Texte, die es noch nicht gibt (sie liefert die Auftraggeberin); Terminbuchungs-Tool, Newsletter-System und Mitgliederbereich.

3. Agent-Abo

3.1 Die Auftragnehmerin richtet für die Auftraggeberin einen eigenen KI-Agenten ein, im Abo, das der Auftrag nennt. Der Auftrag nennt auch die Kanäle des Abos und die persönliche Zeit, die es enthält. Der Agent läuft auf einem eigenen Server nur für die Auftraggeberin (Ziffer 12.2) und nutzt das Konto der Auftraggeberin beim Anbieter des Sprachmodells (Ziffer 6). Das Team der Auftraggeberin erreicht den Agenten über den Web-Zugang im Browser (Ziffer 3.4). Weitere Chat-Kanäle, die der Auftrag nennt, kommen dazu, sobald sie eingerichtet und freigegeben sind.

3.2 Der Agent leistet, von sich aus und auf Anweisung, innerhalb der Kanäle seines Abos, auf Wunsch ohne Kontingent:

  • Änderungen an allem auf der Website, auf Anweisung im Chat: Texte, Bilder, Abschnitte, Layout, Gestaltung, Komponenten und neue Seiten. Der Agent ändert auf einem eigenen Zweig, zeigt eine Vorschau und veröffentlicht erst nach dem Ja nach Ziffer 9 oder im Autopiloten (Ziffer 9.7). Grenzen setzen nur die Sicherheitsregeln in Ziffer 13.3;
  • einen Wochenbericht aus Google Analytics 4 und Search Console und, soweit angeschlossen, aus Google Ads und den Bestellzahlen eines Shops über dessen Schnittstelle, mit Vergleich zur Vorwoche und drei Empfehlungen; eine fehlende Quelle wird genannt, nie geschätzt;
  • im Kanal Social Media: Entwürfe für Beiträge auf Instagram, LinkedIn und Facebook, die die Auftraggeberin selbst veröffentlicht;
  • im Kanal Google Ads: Entwürfe für Kampagnen als lesbaren Vorschlag und, nach Ziffer 10.4, das Anlegen und Ändern von Kampagnen im Google-Ads-Konto der Auftraggeberin innerhalb der dort gesetzten Ausgabenobergrenzen;
  • im Kanal Meta Ads: Entwürfe für Meta-Anzeigen, die die Auftraggeberin selbst veröffentlicht (Ziffer 10.5);
  • Entwürfe für E-Mails auf Anweisung, mit dem Hinweis nach Ziffer 9.5;
  • Beiträge und Texte für die Website aus echten Suchanfragen, als Entwurf zur Freigabe;
  • die monatliche Prüfung, was KI-Assistenten über die Auftraggeberin sagen;
  • die persönliche Zeit, die der Auftrag für das Abo nennt, mit einem Menschen der Auftragnehmerin, als Gespräch oder Support; mehr Zeit nach Ziffer 5.6.

3.3 Die Auftragnehmerin liefert die Skills des Agenten nach dem Terminplan (Ziffer 11.1). Verzögert sich der Agent, geht die Website trotzdem am vereinbarten Tag live; der Agent wird dann spätestens zu dem Termin übergeben, den der Auftrag dafür nennt.

3.4 Web-Zugang. Das Team der Auftraggeberin chattet mit dem Agenten im Browser über den Web-Zugang; dort werden auch Handlungen nach aussen freigegeben (Ziffer 9). Der Web-Zugang ist agent.‹Domain der Auftraggeberin›. Er läuft über Cloudflare Tunnel und Cloudflare Access im Cloudflare-Konto der Auftraggeberin. Jede Person meldet sich mit ihrer E-Mail-Adresse und einem Einmal-Code an, der an diese Adresse geht, und koppelt jeden Browser, den sie dafür nutzt, einmal über einen persönlichen Kopplungslink der Auftragnehmerin mit dem Agenten. Das Team erhält vollen Zugang zur Bedienoberfläche des Agenten. Verlässt eine Person mit Zugang das Team, meldet die Auftraggeberin das sofort; die Auftragnehmerin entzieht ihr dann die Anmeldung und die Kopplung ihrer Browser und erneuert jedes gemeinsame Geheimnis des Zugangs. Die Bedienoberfläche selbst gibt nichts nach aussen frei: jede Handlung nach aussen braucht weiterhin das Ja nach Ziffer 9 oder einen Autopiloten, den eine Freigabeperson nach Ziffer 9.7 eingeschaltet hat. Die Auftragnehmerin schaltet den Web-Zugang frei, sobald ihre Abnahmeprüfung zeigt, dass die Bedienoberfläche keine Freigabe über Ziffer 9 hinaus erweitern und keinen Zugangsschlüssel erreichen kann.

4. Laufzeit und Kündigung

4.1 Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung des Auftrags durch beide Parteien. Das Website-Paket endet mit dem Go-live.

4.2 Das Agent-Abo beginnt am Tag, an dem der Agent der Auftraggeberin übergeben wird, und läuft unbefristet. Mindestlaufzeit: mit dem Go-live-Angebot (Ziffer 5.2) 12 Monate für jedes Abo; ohne Go-live-Angebot 12 Monate für das Abo Wachstum und keine für die Abos Start und Team. Der Auftrag nennt die Mindestlaufzeit. Jede Partei kann das Abo mit einer Frist von 30 Tagen kündigen, und zwar auf das Ende der Mindestlaufzeit oder später auf das Ende eines Monats. Die Kündigung kann während der Mindestlaufzeit auf deren Ende ausgesprochen werden. Ohne Mindestlaufzeit kann jede Partei von Beginn an mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Monats kündigen. Die Kündigung erfolgt schriftlich (E-Mail genügt).

4.3 Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere wenn die andere Partei eine wesentliche Pflicht trotz schriftlicher Mahnung und einer Nachfrist von 14 Tagen nicht erfüllt.

4.4 Das Recht der Auftraggeberin, den Auftrag nach Art. 404 OR jederzeit zu widerrufen, bleibt vorbehalten. Widerruft sie während der Mindestlaufzeit des Go-live-Angebots ohne wichtigen Grund, gilt Ziffer 5.2.

5. Preise und Zahlung

5.1 Die Preise stehen im Auftrag. Der Preis des Website-Pakets ist ein Fixpreis für den Umfang nach Ziffer 1.4 und 2; dafür wird keine Zeit abgerechnet. Der Server des Agenten, das Repository und das private Netz der Auftragnehmerin (Ziffer 12.2) sind im Abo enthalten. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich der Mehrwertsteuer (heute 8.1 %).

5.2 Das Go-live-Angebot (Website-Paket zum Go-live-Preis statt zum Listenpreis, beide im Auftrag genannt) gilt für die ersten 20 Kundinnen und Kunden und setzt ein Agent-Abo mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten voraus. Endet das Agent-Abo vor Ablauf der 12 Monate aus einem Grund, den die Auftraggeberin zu vertreten hat, schuldet sie die Monatsbeiträge bis zum Ende der Mindestlaufzeit.

5.3 Zahlung des Website-Pakets: 50 % bei Unterzeichnung, 50 % beim Go-live. Zahlung des Abos: vierteljährlich im Voraus, erstmals für das Quartal der Übergabe des Agenten. Das erste Quartal wird anteilig ab dem Tag der Übergabe verrechnet, danach jeweils das volle Quartal im Voraus. Zahlungsfrist: 30 Tage ab Rechnungsdatum.

5.4 Die Auftragnehmerin stellt Rechnung aus ihrer Buchhaltung; die erste Rechnung (50 % des Website-Pakets bei Unterzeichnung) kommt als Rechnung aus der Buchhaltung. Für spätere Rechnungen kann sie stattdessen einen Zahlungslink von Stripe senden.

5.5 Der Monatspreis bleibt während der ersten 12 Monate des Abos unverändert. Danach kann die Auftragnehmerin ihn mit einer schriftlichen Ankündigung von 1 Monat anpassen; die Auftraggeberin kann in diesem Fall auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.

5.6 Zeit über die im Abo enthaltene persönliche Zeit hinaus und Arbeiten ausserhalb des Umfangs führt die Auftragnehmerin nur nach schriftlicher Bestellung aus (E-Mail genügt), zum Stundensatz, den der Auftrag nennt, zuzüglich Mehrwertsteuer.

6. Modellkosten

6.1 Der Agent nutzt Sprachmodelle über ein eigenes Konto der Auftraggeberin beim Anbieter des Sprachmodells (heute OpenAI). Die Auftraggeberin schliesst den Vertrag mit dem Anbieter selbst ab und bezahlt die Modellnutzung direkt an ihn. Diese Kosten sind nicht im Preis enthalten. Nennt der Auftrag eine Schätzung, ist sie keine Zusage.

6.2 Der Agent läuft nie auf einem Konto oder Abo der Auftragnehmerin oder einer Person der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin empfiehlt, im Konto beim Modell-Anbieter die Verwendung von Daten zum Training auszuschalten und eine Ausgabenobergrenze zu setzen; die Einstellung nimmt die Auftraggeberin vor.

6.3 Für den Bau der Website und für eigene Programmier- und Prüfaufträge setzt die Auftragnehmerin KI-Werkzeuge auf ihren eigenen Konten und auf eigene Kosten ein (Anhang AVV, Anhang 2).

7. Eigentum und Nutzungsrechte

7.1 Die Auftraggeberin ist Eigentümerin ihrer Inhalte, des für sie erstellten Codes (Ziffer 7.3), ihrer Domain und ihrer Daten: Daten aus Formularen, Messung und Berichten, und der Zustand ihres Agenten. Das gilt auch dort, wo diese in einem Konto der Auftragnehmerin liegen (Ziffer 12.2).

7.2 Der Code der Kantello-Plattform liegt als Kopie im Website-Repository (vendoring). Nach der Übergabe (Ziffer 8) baut, veröffentlicht und pflegt die Auftraggeberin die Website ohne ein Konto, einen Schlüssel oder ein Register der Auftragnehmerin. Aktualisierungen der Plattform erreichen das Repository als Pull Request und gehen nach Ziffer 9.4 live.

7.3 Die Auftragnehmerin räumt der Auftraggeberin an dem für sie erstellten Code und an der vendored Kopie der Plattform ein zeitlich unbeschränktes, unwiderrufliches, nicht ausschliessliches Recht ein, ihn für die eigene Website zu nutzen, zu ändern und durch Dritte ändern zu lassen. Die Rechte an der Plattform selbst und an ihrer Weiterentwicklung bleiben bei der Auftragnehmerin. Die Inhalte der Auftraggeberin bleiben ihr Eigentum.

8. Beendigung, Übergabe, Ausstieg

8.1 Beim Ausstieg übergibt die Auftragnehmerin alles, was sie für die Auftraggeberin hält. Die Übergabe kostet nichts. Sie braucht auf Seiten der Auftragnehmerin etwa einen Arbeitstag; die DNS-Umstellung kann bis zu zwei Tage dauern, und ein neues Hetzner-Konto der Auftraggeberin muss allenfalls zuerst von Hetzner geprüft werden.

8.2 Die Übergabe umfasst:

  • eine letzte Sicherung des Agenten und einen Test, dass sie sich wiederherstellen lässt;
  • GitHub: die Übertragung des Repositories in eine Organisation der Auftraggeberin (empfohlen mit GitHub Team, sonst entfällt der Schutz der Zweige) oder auf ein persönliches Konto; danach richtet die Auftragnehmerin Umgebungen, Variablen und Schutzregeln dort neu ein und entfernt ihre Apps;
  • Server: die Auftraggeberin eröffnet ein Hetzner-Konto mit einem Projekt und lädt die Auftragnehmerin als Mitglied ein; die Auftragnehmerin baut den Server dort neu auf, spielt die Daten zurück, und die Auftraggeberin meldet den Agenten neu bei ihrem Konto beim Modell-Anbieter an. Der alte Server wird nicht verschoben, weil er Schlüssel der Auftragnehmerin trägt;
  • Tailscale: der alte Server wird aus dem privaten Netz der Auftragnehmerin entfernt; der neue Server tritt keinem Netz der Auftragnehmerin bei;
  • Cloudflare: das Konto gehört bereits der Auftraggeberin; die Auftragnehmerin entfernt ihre Mitgliedschaft und ihre Zugangsschlüssel;
  • Google und Modell-Anbieter: die Rollen der Auftragnehmerin werden entfernt; nichts muss umziehen;
  • der Widerruf jedes Zugangsschlüssels der Auftragnehmerin (Hetzner, Cloudflare, GitHub, Tailscale); den alten Server, seine Snapshots und Sicherungen löscht die Auftragnehmerin, nachdem die Auftraggeberin die Übergabe bestätigt hat (Anhang AVV, Ziffer 10);
  • eine Anleitung zum Betrieb der Website und des Agenten ohne die Auftragnehmerin und die Liste aller Zugänge mit Inhaberin, Umfang und Daten.

8.3 Die Auftraggeberin oder ihr Agent erneuert jeden Schlüssel und jedes Token, das die Auftragnehmerin je gesehen hat. Die Auftragnehmerin übergibt das Protokoll dieser Rotation und löscht ihre eigenen Kopien von Daten der Auftraggeberin nach dem Anhang AVV. Rotation und Löschung erfolgen innert 30 Tagen nach Beendigung.

8.4 Bis die Übergabe abgeschlossen ist, lässt die Auftragnehmerin Website, Agent, Repository und Server laufen, wie sie sind. Nichts wird vorher abgeschaltet, keine Funktion wird entfernt. Der Agent nutzt weiterhin das Konto der Auftraggeberin beim Modell-Anbieter.

8.5 Aktualisierungen der Plattform und die Pflege nach Ziffer 13 enden mit dem Abo.

9. Freigaberegel

9.1 Nichts geht nach aussen ohne ein ausdrückliches, einmaliges Ja einer Freigabeperson (Ziffer 9.2) zu genau dieser Vorlage. Das gilt für jede Veröffentlichung auf der Website, jede Nachricht an Kundinnen, Kunden oder die Öffentlichkeit, jede Anzeige und jede Ausgabe von Geld. Vorbehalten bleibt der Autopilot nach Ziffer 9.7.

9.2 Freigeben kann jede Person, der die Auftraggeberin Zugang zum Agenten gibt (nachfolgend «Freigabeperson»); jedes Ja wird mit der Person und ihrem gekoppelten Browser festgehalten. Die Auftraggeberin nennt diese Personen beim Intake und ändert sie jederzeit schriftlich (E-Mail genügt); die Auftragnehmerin gibt Zugang nur Personen, die die Auftraggeberin nennt. Die Auftraggeberin wählt diese Personen selbst aus; das Ja jeder Person, der sie Zugang gibt, bindet sie wie ihr eigenes.

9.3 Der Agent zeigt zuerst einen Entwurf oder eine Vorschau. Die Freigabe erfolgt in der Bedienoberfläche des Agenten über den Freigabe-Link der Anfrage; sie trägt eine einmalige Kennung, gilt nur für genau diese Vorlage und nur einmal, und wird mit der Person, ihrem gekoppelten Browser, Datum und Vorlage im Freigabe-Register festgehalten, bei Veröffentlichungen der Website zusätzlich im Entscheidungsprotokoll des Website-Repositories. Es zählt nur ein Ja, das über den Freigabe-Link aus einem gekoppelten Browser einer Freigabeperson kommt. Eine Anfrage, die nicht innert 10 Minuten beantwortet wird, verfällt; der Agent fragt dann neu. Schweigen, ein Ja zu etwas anderem oder ein Ja vor der vollständigen Vorlage gelten nicht als Freigabe.

9.4 Die Veröffentlichung auf der Website der Auftraggeberin erfolgt nach dem Release-Verfahren des Repositories: der Agent listet auf, was live gehen würde; eine Freigabeperson sagt zu dieser Liste Ja; erst dann wird veröffentlicht. Im Autopiloten gilt die Liste als freigegeben (Ziffer 9.8). Ein Rückzug ist jederzeit auf ein Wort der Auftraggeberin möglich.

9.5 E-Mails, die der Agent entwirft, tragen am Ende die Zeile «Diese Nachricht wurde mit KI-Unterstützung verfasst.»

9.6 Ist der Web-Zugang beim Go-live noch nicht freigeschaltet (Ziffer 3.4), gibt abweichend von Ziffer 9.1 bis 9.3 eine unterzeichnende Person oder die Ansprechperson nach dem Auftrag das Ja zur Veröffentlichung der Website im Go-live-Gespräch schriftlich (E-Mail genügt); die Auftragnehmerin hält es im Entscheidungsprotokoll fest. Das gilt nur für diese eine Veröffentlichung und nur, solange der Web-Zugang nicht freigeschaltet ist; für jede andere Handlung nach aussen gelten Ziffer 9.1 bis 9.3. Dieses Ja gilt als Ja nach Ziffer 9.4 und als Abnahme nach Ziffer 11.5.

9.7 Full Access und Autopilot. Die Auftraggeberin kann ihrem Agenten mit zwei Modi mehr Freiheit geben:

  • «Full Access»: Der Agent führt Befehle auf seinem eigenen Server aus, ohne vorher zu fragen, auch Befehle, die nicht auf seiner festen Liste stehen, und Code, den er selbst schreibt. Full Access gibt dem Agenten keinen Zugangsschlüssel und keine Handlung über die Konten der Auftraggeberin frei (Ziffer 9.1); diese Zugänge liegen weiterhin beim Tool-Broker (Ziffer 12.3). Der Agent kann mit Full Access aber Verbindungen zu jedem Ziel im Internet aufbauen, das die Netzregeln des Servers (Egress-Regeln, Anhang AVV, Anhang 1 Ziffer 3) zulassen, und dabei Daten senden; auch das gilt als freigegeben (Ziffer 9.8).
  • «Autopilot»: Der Agent handelt nach aussen ohne das Ja zu jeder einzelnen Handlung, in den Bereichen, die beim Einschalten gewählt werden (zum Beispiel Veröffentlichungen auf der Website oder Kampagnen in Google Ads).

Beide Modi sind aus, bis eine Freigabeperson (Ziffer 9.2) sie einschaltet. Jede Freigabeperson kann einen Modus in der Bedienoberfläche des Agenten einschalten und ausschalten. Die Bedienoberfläche zeigt vorher, wofür der Modus gilt und dass die Auftraggeberin verantwortet, was der Agent darin tut (Ziffer 9.8); das Einschalten zählt nur, wenn die Person es dort aus ihrem gekoppelten Browser bestätigt. Jedes Einschalten und Ausschalten wird wie ein Ja im Freigabe-Register festgehalten, mit Person, gekoppeltem Browser, Zeitpunkt, Modus und Bereich. Der Wochenbericht (Ziffer 3.2) nennt jeden eingeschalteten Modus mit Person und Zeitpunkt. Der Agent kann keinen Modus selbst einschalten und keinen Bereich erweitern.

Jeder Modus steht auf dem Server ihres Agenten erst zur Verfügung, wenn die Auftragnehmerin ihn dort freigeschaltet hat. Sie schaltet ihn frei, sobald das Freigabe-Register sein Einschalten und Ausschalten festhält, die Bedienoberfläche den Hinweis vor dem Einschalten zeigt und, bei Full Access, die Netzregeln des Servers nur Ziele zulassen, in die Anhang AVV, Ziffer 8 eine Bekanntgabe erlaubt. Bis dahin ist der Modus aus und lässt sich nicht einschalten.

9.8 Was der Agent mit Full Access nach Ziffer 9.7 tut und was er im Autopiloten in den gewählten Bereichen tut, gilt als von der Freigabeperson freigegeben, die den Modus eingeschaltet hat, auch wenn der Agent sich dabei irrt oder durch fremde Inhalte getäuscht wird (zum Beispiel durch eine Anweisung in einer Webseite oder E-Mail, Anhang AVV, Anhang 1 Ziffer 4). Das bindet die Auftraggeberin nach Ziffer 9.2. Ziffer 14.3 und 15.4 gelten, auch für Preise und rechtlich relevante Aussagen, die der Agent im Autopiloten veröffentlicht, ohne dass jemand sie vorher geprüft hat. Im Autopiloten meldet der Agent jede Handlung nach aussen danach im Chat, eine Veröffentlichung mit dem Link. Der Rückzug nach Ziffer 9.4 bleibt jederzeit möglich.

9.9 Kein Modus ändert:

  • die Sicherheitsregeln (Ziffer 12.3, 12.5 und 13.3 (a), (b) und (d); Anhang AVV, Anhang 1): der Agent erreicht keinen Zugangsschlüssel, seine Verbindungen ins Internet bleiben auf die Netzregeln des Servers begrenzt, er arbeitet als eigener Benutzer ohne Verwaltungsrechte und kann seinen eigenen Programmcode, seine Konfiguration und seine Regeln nicht ändern;
  • die Pflichten der Auftragnehmerin nach Ziffer 12 und 13, insbesondere Betrieb, Überwachung, Updates und Sicherungen;
  • die Verantwortung für Aktualisierungen der Plattform (Ziffer 7.2): geht eine im Autopiloten live, verantwortet die Auftragnehmerin sie weiterhin nach Ziffer 13.1 und 15;
  • die Obergrenzen für Werbeausgaben nach Ziffer 10.2; sie gelten in jedem Modus;
  • die übrigen Regeln dieser AGB für den Agenten, zum Beispiel Ziffer 9.5 und 10.5;
  • die Abnahme: sie braucht immer ein Ja nach Ziffer 9.4 oder 9.6 (Ziffer 11.5); ein Autopilot ersetzt es nicht.

Die Haftung richtet sich unverändert nach Ziffer 15. Ziffer 9.8 erfasst, was der Agent in einem Modus tut, nicht eine Verletzung der Pflichten der Auftragnehmerin.

9.10 Das Ausschalten in der Bedienoberfläche wirkt sofort für jede Handlung, die danach beginnt; was vorher begonnen hat, bleibt freigegeben. Eine Freigabeperson, eine unterzeichnende Person oder die Ansprechperson nach dem Auftrag kann einen Modus auch per E-Mail an die Auftragnehmerin ausschalten lassen; die Auftragnehmerin schaltet ihn dann unverzüglich aus, spätestens innert eines Arbeitstags nach Eingang der E-Mail, und bestätigt es; bis dahin, längstens bis zum Ablauf dieser Frist, gilt Ziffer 9.8. Verliert die Person, die einen Modus eingeschaltet hat, den Zugang, bleibt der Modus eingeschaltet, bis eine Freigabeperson ihn ausschaltet; Ziffer 9.2 gilt unverändert.

Die Auftragnehmerin kann von einem Modus abraten; verhindern kann sie ihn nicht. Von sich aus schaltet sie einen Modus nur aus, wenn das Gesetz es verlangt (Anhang AVV, Ziffer 4.2), wenn die Sicherheit des Servers oder der Daten es erfordert (zum Beispiel Anhang AVV, Ziffer 5.4) oder wenn eine neue Sicherheitsabnahme des Servers Full Access zurücksetzt (Anhang AVV, Anhang 1 Ziffer 6). Sie teilt es der Auftraggeberin sofort mit, mit dem Grund.

Eine Freigabeperson kann den Modus danach wieder einschalten, nach einer Sicherheitsabnahme sofort, sonst sobald der Grund weggefallen ist.

10. Werbung (Google Ads, Meta)

10.1 Der Agent entwirft Kampagnen, Anzeigen, Zielgruppen, Budgets und Gebote als Vorschlag, den die Auftraggeberin lesen kann. Er veröffentlicht, startet, pausiert oder ändert nichts und ändert kein Budget und kein Gebot ohne das Ja einer Freigabeperson zu genau diesem Entwurf (Ziffer 9), ausser in einem Autopiloten für Werbung (Ziffer 9.7).

10.2 Die Auftraggeberin setzt die Obergrenzen für Ausgaben selbst in ihren Werbekonten (Kontobudget, Ausgabenlimit). Der Zugang des Agenten kann diese Obergrenzen nicht erhöhen. Eine Obergrenze ist eine Einstellung beim Anbieter, nie eine Einstellung auf dem Server.

10.3 Werbeausgaben bezahlt die Auftraggeberin direkt an Google und Meta aus ihren eigenen Werbekonten. Die Auftragnehmerin stellt keine Werbeausgaben in Rechnung und übernimmt keine Werbekosten.

10.4 Umfasst das Abo den Kanal Google Ads und gibt die Auftraggeberin dem Agenten in ihrem Google-Ads-Konto Schreibzugriff, legt er Kampagnen nur innerhalb der Ausgabenobergrenzen an, die die Auftraggeberin dort setzt (Ziffer 10.2), ändert sie nur innerhalb dieser Obergrenzen, und beides nur nach dem Ja einer Freigabeperson zu genau diesem Entwurf oder in einem Autopiloten für Werbung (Ziffer 10.1). Der Zugang wird mit dem Ja einer Freigabeperson erteilt und kann jederzeit widerrufen werden; die Auftraggeberin vergibt und entzieht die Rolle in ihrem Konto. Google-Ads-Entwürfe liefert der Agent weiterhin als lesbaren Vorschlag und auf Wunsch als Ads-Editor-Datei.

10.5 Meta-Anzeigen (ein Kanal des Abos Wachstum) und Beiträge auf Instagram, Facebook und LinkedIn veröffentlicht die Auftraggeberin selbst aus den Entwürfen des Agenten. Eine Anbindung über die Meta-Schnittstelle ist nicht Teil des Vertrags.

10.6 Der Meta-Pixel und jedes andere Werbe-Tag ausser dem Google-Tag laden auf der Website erst nach der Zustimmung der Besucherin oder des Besuchers zur Kategorie Marketing.

11. Mitwirkung der Auftraggeberin

11.1 Die Auftraggeberin liefert ihre Beiträge zu den Terminen des Terminplans, den die Auftragnehmerin mit dem Angebot zustellt und den die Parteien beim Intake bestätigen; die wichtigsten Termine nennt der Auftrag. Beiträge der Auftraggeberin sind insbesondere:

  • beim Intake: Lesezugang zum bisherigen Website-System, zu Search Console, Google Analytics 4, Google Tag Manager und Google Ads; die Angabe, wer die DNS-Zone hält, und ein Export der Zone; der Mail-Anbieter für das Formular; die Bestätigung der Termine;
  • die Unterzeichnung des Auftrags und die Bestätigung des Umfangs per E-Mail (Ziffer 1.4);
  • das Cloudflare-Konto der Auftraggeberin (Ziffer 12.1), im Gespräch im eigenen Browser mit eigener E-Mail-Adresse eröffnet, mit Logins und Zwei-Faktor-Schutz durch die Auftraggeberin selbst; die E-Mail-Adressen der Personen, die den Agenten im Browser nutzen (Ziffer 3.4);
  • die Wahl der Designrichtung und die Antwort zu den Nutzungsrechten an bestehenden Fotos der Website;
  • die Rechtstexte, wörtlich und freigegeben: Angaben für das Impressum (UID, vertretungsberechtigte Personen), Datenschutzerklärung nach revidiertem DSG, Cookie-Richtlinie, allenfalls eigene AGB;
  • das Konto beim Modell-Anbieter für den Agenten (den Server stellt die Auftragnehmerin);
  • die Freigabe der Texte für die Website; das Konto beim Mail-Anbieter für das Formular; den Zugang zum Google-Tag-Manager-Container;
  • beim Go-live-Gespräch: die Anwesenheit der Person mit DNS-Zugang, die die Einträge für die Domain und www ändert, und das Ja einer Freigabeperson zur Veröffentlichung (ist der Web-Zugang noch nicht freigeschaltet: Ziffer 9.6).

11.2 Ein verspäteter Beitrag verschiebt den Go-live. Fehlt am Tag vor dem geplanten Go-live ein Rechtstext oder der DNS-Zugang, findet der Go-live eine Woche später statt, sonst am nächsten möglichen Termin. Die Auftragnehmerin veröffentlicht nie eine Website mit Platzhaltertexten und nie ohne ihre Rechtsseiten. Bis zum Go-live bleibt die bisherige Website erreichbar.

11.3 Ist der Auftrag am Tag der Unterzeichnungsfrist, die er nennt, noch nicht unterzeichnet, findet das Intake-Gespräch unter einer unterzeichneten Absichtserklärung statt. Der Bau der Website beginnt erst nach der Unterzeichnung.

11.4 Entscheide zum Bau (zum Beispiel die Designrichtung oder die Texte) können im Chat mit dem Agenten, per E-Mail oder im Gespräch erfolgen. Sie werden mit Datum und Wortlaut im Entscheidungsprotokoll des Website-Repositories festgehalten. Ein Entscheid per E-Mail gilt als rechtzeitig, wenn er innert 24 Stunden nach der Vorlage eintrifft. Für jede Veröffentlichung gilt Ziffer 9.

11.5 Abnahme: Die Auftraggeberin prüft die Website in der Vorschau. Das Ja einer Freigabeperson zur Veröffentlichung (Ziffer 9) gilt als Abnahme. Mängel, die die Auftraggeberin danach meldet, behebt die Auftragnehmerin im Rahmen der Pflege (Ziffer 13.1), ohne dass die Abnahme entfällt.

12. Konten, Hosting und Betrieb

12.1 Die Auftraggeberin hält in ihrem eigenen Namen:

  • das Konto beim Modell-Anbieter für den Agenten (Ziffer 6);
  • das Google-Cloud-Projekt und die Zugänge zu Search Console, Google Analytics 4, Google Tag Manager und Google Ads;
  • das Cloudflare-Konto für die Website (Vorschau und Produktion) und die Zone ihrer Domain und den Web-Zugang zum Agenten (Ziffer 3.4). Die Auftraggeberin eröffnet dieses Konto selbst, im eigenen Browser, mit eigener E-Mail-Adresse, und nimmt die Bedingungen von Cloudflare als Kundin an. Sie lädt die Auftragnehmerin als Mitglied mit der Rolle Super Administrator ein; nur diese Rolle kann die kontoeigenen Zugangsschlüssel anlegen, die der Betrieb braucht. Die Auftraggeberin bleibt selbst Super Administrator; die Auftragnehmerin entfernt sie nie. Die Auftragnehmerin richtet alles in diesem Konto ein und betreibt es;
  • das Konto beim Mail-Anbieter für das Formular;
  • ihre Domain bei ihrer Registrierstelle.

12.2 Die Auftragnehmerin hält in ihrem Namen, nur für die Auftraggeberin und getrennt von anderen Kundinnen und Kunden, und bezahlt sie: das Hetzner-Projekt mit dem Server des Agenten in Deutschland und seinen Sicherungen; das GitHub-Repository mit dem Code der Website in ihrer GitHub-Organisation Kantello (die Auftraggeberin kann jederzeit verlangen, dass es in eine eigene Organisation übertragen wird; die Actions-Minuten bezahlt bis dahin die Auftragnehmerin); den Eintrag des Servers in ihrem privaten Netz bei Tailscale, über das nur die Auftragnehmerin den Server verwaltet. Diese Kosten sind im Abo enthalten. Einen Server oder eine andere kostenpflichtige Ressource legt die Auftragnehmerin nur mit dem ausdrücklichen Ja ihrer Geschäftsführung an.

12.3 In den Konten der Auftraggeberin erhalten die Auftragnehmerin und der Agent nur die Rolle, die für die Arbeit nötig ist. Jede Berechtigung steht mit Inhaberin, Umfang und Datum im Zugangsregister im Repository (docs/ACCESS.md). Zugangsschlüssel liegen nur beim Tool-Broker, einem getrennten Dienst, den der Agent nicht lesen kann; jeder Schlüssel gilt nur für die Auftraggeberin. Zugangsdaten werden nie in Dateien, Tickets, Chats oder Befehlszeilen geschrieben. Die Anmeldung des Agenten beim Konto der Auftraggeberin beim Modell-Anbieter liegt nur auf dem Server des Agenten und in dessen verschlüsselten Sicherungen.

12.4 Die Auftragnehmerin betreibt, überwacht und pflegt den Server des Agenten. Auf eine gemeldete Störung reagiert sie innert eines Arbeitstags. Wartungsarbeiten kündigt sie vorher an. Eine Verfügbarkeit in Prozent wird nicht zugesichert.

12.5 Der Agent teilt keine Zugangsdaten mit dem Agenten der Auftragnehmerin. Er hält kein Token, mit dem er auf Meta oder LinkedIn veröffentlichen könnte.

13. Updates und Sicherheit

13.1 Während des Abos hält die Auftragnehmerin Website, Agent und Server aktuell und sicher: Updates, Sicherheitskorrekturen, Überwachung, Tempo, Erreichbarkeit. Aktualisierungen der Plattform gehen nach Ziffer 7.2 live.

13.2 Jeden neuen Skill, den die Auftragnehmerin für ihre Plattform entwickelt (zum Beispiel für SEO und die Sichtbarkeit in Google), erhält die Auftraggeberin automatisch und ohne Aufpreis im Abo, sobald er verfügbar ist. Ziffer 14.2 bleibt unberührt.

13.3 Ausserhalb der Handlungen nach aussen schränkt die Auftragnehmerin den Agenten nur aus Sicherheitsgründen ein. Gesperrt sind: (a) jeder Zugangsschlüssel: der Agent erreicht keinen; (b) die Konfiguration von Build, Veröffentlichung und Geheimnissen (zum Beispiel der Ordner .github/); (c) das Ausführen von Code, den der Agent schreibt, ausser in einer abgeschotteten Build-Umgebung ohne Zugangsschlüssel oder mit Full Access auf seinem eigenen Server (Ziffer 9.7); (d) jede eingehende Verbindung zum Server; (e) jede Veröffentlichung ohne das Ja nach Ziffer 9.1 oder einen Autopiloten nach Ziffer 9.7. Die Auftragnehmerin nennt jeden gesperrten Pfad mit Grund im Repository. Qualitätsprüfungen (zum Beispiel Überschriften, Rechtschreibung, Suchmaschinen-Regeln, Gestaltungsregeln, Firmenangaben) sperren nicht: der Agent erklärt seine Bedenken; bestätigt die Auftraggeberin die Änderung, führt er sie aus und hält die Bestätigung im Entscheidungsprotokoll fest.

13.4 Die technischen und organisatorischen Massnahmen zur Datensicherheit stehen im Anhang AVV (Anhang 1).

14. Gewährleistung

14.1 Die Auftragnehmerin arbeitet sorgfältig und nach dem Stand der Technik. Die Website erfüllt beim Go-live die Prüfungen, die ihr Build ausführt (unter anderem: eine Weiterleitung für jede bisherige Adresse, Cookie-Banner mit gleichwertigem Akzeptieren und Ablehnen, keine Drittinhalte vor der Zustimmung ausser dem Google-Tag ohne Cookies, Sicherheits-Header).

14.2 Die Auftragnehmerin verspricht keine Platzierung und keine Sichtbarkeit in Suchmaschinen oder KI-Assistenten, keine Besucherzahl, keine Anzahl Anfragen, keinen Umsatz, keine Verkäufe, keine Werbeergebnisse und keine bestimmte Wirkung der Website oder der Arbeit des Agenten. Ergebnisse werden gemessen und berichtet, nie versprochen.

14.3 Für Inhalte, Rechtstexte, Firmenangaben und Fotos, die die Auftraggeberin liefert, ist die Auftraggeberin verantwortlich, ebenso für Änderungen, die sie trotz eines Hinweises des Agenten bestätigt (Ziffer 13.3). Für Preise und rechtlich relevante Aussagen auf der Website oder in Anzeigen gilt die Freigaberegel in Ziffer 9; wer freigibt, prüft sie vor dem Ja. Im Autopiloten gilt Ziffer 9.8.

15. Haftung

15.1 Für Schäden, die sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht, haftet die Auftragnehmerin nach Gesetz. Ebenso bleibt jede Haftung bestehen, die das Gesetz zwingend vorschreibt, zum Beispiel für Personenschäden und nach dem Produktehaftpflichtgesetz.

15.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nicht, weder für eigene noch für die ihrer Hilfspersonen. Das gilt für jeden Anspruch auf Schadenersatz aus dem Vertrag oder im Zusammenhang mit ihm, auch für Schäden aus der Arbeit des Agenten. Die Pflichten der Auftragnehmerin zur Behebung von Mängeln und Störungen (Ziffer 11.5, 12.4 und 13.1) und das Recht zur Kündigung (Ziffer 4) bleiben bestehen.

15.3 Platzierungen (Rankings) und Sichtbarkeit in Suchmaschinen und KI-Assistenten, Besucherzahlen, Anfragen, Umsatz, Verkäufe und Werbeergebnisse schuldet die Auftragnehmerin nicht (Ziffer 14.2). Sie haftet nicht, wenn diese Ergebnisse sinken oder ausbleiben, auch nicht nach einer Änderung, die der Agent vorgeschlagen oder ausgeführt hat. Dasselbe gilt für vergleichbare Wirkungen der Website und der Arbeit des Agenten, zum Beispiel Reichweite, Klicks, Bewertungen und Bekanntheit. Ausgeschlossen ist auch die Haftung für entgangenen Gewinn, für mittelbare Schäden und für Folgeschäden. Ziffer 15.1 bleibt vorbehalten.

15.4 Was eine Freigabeperson freigegeben hat (Ziffer 9), verantwortet die Auftraggeberin, ebenso die Inhalte, die sie liefert, und die Änderungen, die sie trotz eines Hinweises bestätigt (Ziffer 13.3 und 14.3). Für deren Folgen haftet die Auftragnehmerin nicht; Ziffer 11.5 bleibt unberührt. Ebenso wenig haftet sie für Werbeausgaben, die innerhalb der von der Auftraggeberin gesetzten Obergrenzen nach Ziffer 10.2 entstehen, für Kosten des Kontos der Auftraggeberin beim Modell-Anbieter und für Ausfälle von Drittanbietern (Cloudflare, Hetzner, Google, OpenAI, GitHub, Tailscale, Mail-Anbieter). Ziffer 15.1 bleibt vorbehalten.

15.5 Die Haftung der Auftragnehmerin als Auftragsbearbeiterin richtet sich nach dem Anhang AVV (Ziffer 11) und nach Gesetz.

16. Datenschutz

16.1 Die Auftragnehmerin bearbeitet Personendaten für die Auftraggeberin als Auftragsbearbeiterin nach Art. 9 DSG. Die Einzelheiten regelt der Anhang Auftragsbearbeitung (AVV) zu diesen AGB. Er geht in Datenschutzfragen dem Auftrag und diesen AGB vor.

16.2 Die Auftraggeberin bleibt für die Rechtmässigkeit der Bearbeitung verantwortlich, insbesondere für die Rechtstexte ihrer Website, die Einstellungen ihres Cookie-Banners und die Zwecke, für die sie den Agenten einsetzt.

17. Geheimhaltung und Referenzfall

17.1 Beide Parteien behandeln vertraulich, was sie im Rahmen des Vertrags voneinander erfahren und was nicht öffentlich ist: Zahlen aus Google Analytics, Search Console, Google Ads und einem Shop, Zugangsdaten, Preise, Kundenanfragen, interne Abläufe. Die Pflicht dauert über das Vertragsende hinaus.

17.2 Daten der Auftraggeberin bleiben aus dem Plattform-Repository und den öffentlichen Unterlagen der Auftragnehmerin fern. Prüfberichte, Offerten und Notizen zur Auftraggeberin liegen auf dem Server der Auftragnehmerin in einem Ordner der Auftraggeberin und werden nach dem Anhang AVV gelöscht.

17.3 Die Auftragnehmerin zeigt ein Projekt nur als Referenzfall, soweit die Auftraggeberin in einer Einwilligung zum Referenzfall schriftlich zugestimmt hat, und nur mit gemessenen Zahlen. Die Auftraggeberin liest jeden Text vor der Veröffentlichung und nach jeder Aktualisierung und gibt ihn frei.

17.4 Die Auftraggeberin kann die Zustimmung jederzeit ganz oder teilweise widerrufen. Die Auftragnehmerin entfernt die betroffenen Inhalte innert 10 Arbeitstagen und ändert oder löscht Beiträge auf LinkedIn entsprechend.

18. Änderungen dieser AGB

18.1 Jede Version dieser AGB trägt eine Nummer und ein Datum. Für einen Auftrag gilt die Version, die er nennt.

18.2 Eine neue Version gilt für einen laufenden Auftrag nur, wenn die Auftraggeberin ihr schriftlich zustimmt (E-Mail genügt). Ohne Zustimmung gilt die bisherige Version weiter.

18.3 Die Auftragnehmerin teilt der Auftraggeberin eine neue Version per E-Mail mit, zusammen mit den Änderungen und dem Tag, ab dem sie gelten soll.

18.4 Jede Version bleibt unter kantello.com/agb/ abrufbar.

18.5 Preisanpassungen folgen Ziffer 5.5, Änderungen der Unterauftragsbearbeiter dem Anhang AVV, Ziffer 7.2.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags brauchen die Schriftform (E-Mail genügt). Eine Freigabe nach Ziffer 9 ändert den Vertrag nicht.

19.2 Die Auftragnehmerin darf den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf eine Gesellschaft übertragen, die die Marke Kantello weiterführt. Sie zeigt die Übertragung der Auftraggeberin schriftlich an; die Auftraggeberin kann innert 30 Tagen widersprechen und den Vertrag dann auf das Ende der Mindestlaufzeit kündigen.

19.3 Ist eine Bestimmung ungültig, bleiben die übrigen gültig. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die ihrem Zweck am nächsten kommt.

19.4 Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

19.5 Gerichtsstand ist Luzern, der Sitz der Auftragnehmerin. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Anhang: Auftragsbearbeitung (AVV)

nach Art. 9 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG, revidierte Fassung vom 1. September 2023)

Version 1.0, 28. September 2026. Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kantello (AGB) derselben Version.

Parteien: die Auftraggeberin gemäss Auftrag (die «Verantwortliche», in den AGB «die Auftraggeberin») und die Samsa Labs AG, Pilatusstrasse 18, 6003 Luzern, Schweiz, UID CHE-143.735.292, Marke Kantello (die «Auftragsbearbeiterin», in den AGB «die Auftragnehmerin»). Dieser Anhang gilt mit der Unterzeichnung des Auftrags, der auf die AGB und diesen Anhang verweist.

1. Gegenstand und Dauer

1.1 Die Auftragsbearbeiterin bearbeitet für die Verantwortliche Personendaten, um die Leistungen aus dem Auftrag und den AGB zu erbringen: den Bau, den Betrieb und die Pflege der Website der Verantwortlichen gemäss Auftrag, den Betrieb des KI-Agenten der Verantwortlichen und seines Servers, und die damit verbundenen Berichte und Entwürfe.

1.2 Dieser Anhang gilt, solange der Vertrag aus Auftrag und AGB gilt, und darüber hinaus, bis die Auftragsbearbeiterin alle Personendaten nach Ziffer 10 übergeben, gelöscht oder zurückgegeben hat.

1.3 Dieser Anhang geht dem Auftrag und den AGB in Datenschutzfragen vor. Soweit die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) auf eine Bearbeitung anwendbar ist (Art. 3 Abs. 2 DSGVO), gilt dieser Anhang zugleich als Vertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO; die Begriffe «Verantwortliche» und «Auftragsbearbeiterin» entsprechen dann «Verantwortlicher» und «Auftragsverarbeiter».

2. Rollen

2.1 Die Verantwortliche entscheidet über Zweck und Mittel der Bearbeitung. Ihr gehören ihre Inhalte, ihr Code, ihre Domain und alle ihre Daten (AGB Ziffer 7), auch dort, wo sie in einem Konto der Auftragsbearbeiterin liegen.

2.2 Die Auftragsbearbeiterin bearbeitet Personendaten nur im Auftrag und nach den Weisungen der Verantwortlichen und nur, soweit es für die vereinbarten Leistungen nötig ist. Sie nutzt die Daten nicht für eigene Zwecke.

2.3 Es gibt zwei Arten von Konten:

  • Konten der Verantwortlichen: OpenAI (das Sprachmodell ihres Agenten), Google (Search Console, Google Analytics 4, Google Tag Manager, Google Ads, Google-Cloud-Projekt), Cloudflare (Website, Zone, Web-Zugang zum Agenten (Cloudflare Tunnel und Cloudflare Access)) und der Mail-Anbieter für das Formular. Die Verantwortliche hält diese Konten und den Vertrag mit dem Anbieter selbst und akzeptiert dessen Datenverarbeitungsbedingungen selbst. Diese Anbieter sind ihre eigenen Auftragsbearbeiter, nicht Unterauftragsbearbeiter der Auftragsbearbeiterin. Die Auftragsbearbeiterin arbeitet dort nur mit den Rollen, die die Verantwortliche ihr gibt; im Cloudflare-Konto als Mitglied mit der Rolle Super Administrator.
  • Konten der Auftragsbearbeiterin: Hetzner (Server des Agenten und Sicherungen), GitHub (Repository), Tailscale (privates Netz für die Verwaltung des Servers) und die Werkzeuge, mit denen die Auftragsbearbeiterin die Website baut und prüft. Sie hält diese Konten, bezahlt sie und schliesst die Verträge selbst; die Anbieter sind ihre Unterauftragsbearbeiter nach Ziffer 7 und Anhang 2.

2.4 Eigene Bearbeitung der Auftragsbearbeiterin: Geschäftskontaktdaten der Verantwortlichen (Namen, Funktionen, E-Mail-Adressen, Termine, Rechnungsdaten) bearbeitet die Auftragsbearbeiterin als eigene Verantwortliche für die Abwicklung des Vertrags; das fällt nicht unter diesen Anhang. E-Mails der Verantwortlichen an hi@kantello.com liest und beantwortet der Agent der Auftragsbearbeiterin mit Sprachmodellen von OpenAI über das OpenAI-Konto der Samsa Labs AG; seine Antworten tragen die Zeile «Diese Nachricht wurde mit KI-Unterstützung verfasst.» Dieser Agent hält kein Konto der Verantwortlichen.

3. Art und Zweck der Bearbeitung, Datenkategorien, betroffene Personen

3.1 Die Bearbeitung ist in Anhang 3 im Einzelnen beschrieben. Zusammengefasst:

Bereich Zweck Datenkategorien Betroffene Personen
Website (Hosting, Auslieferung) Auslieferung der Seiten, Schutz vor Missbrauch IP-Adresse, Browser, aufgerufene Seite, Zeitpunkt (Server-Logs des Hosters); Cookie-Wahl Besucherinnen und Besucher der Website der Verantwortlichen
Kontaktformular Zustellung von Anfragen an die Verantwortliche, Spam-Schutz, Conversion-Messung Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Mitteilung; weitere Angaben eines Formulars nach dem Umfang, der beim Intake festgelegt wird; IP-Adresse und Zeit beim Absenden (Spam-Schutz); Ereignis «Formular zugestellt» ohne Inhalt Personen, die eine Anfrage senden (Interessentinnen, Interessenten, Kundinnen, Kunden)
Messung (Google Tag Manager, Google Analytics 4, Google Ads) Nutzung der Website verstehen; Anfragen aus Anzeigen zählen Nach Zustimmung: Cookies, Gerätetyp, ungefähre Region, Seitenaufrufe, Ereignisse; ohne Zustimmung nur Pings ohne Cookies und Kennung (Consent Mode v2, erweitert) Besucherinnen und Besucher
KI-Agent (Website-Änderungen, Berichte, Entwürfe) Website pflegen und ändern; Wochenbericht; Entwürfe für Beiträge, Anzeigen und E-Mails Chat-Nachrichten und Sitzungen der Mitarbeitenden mit Zugang; Inhalte der Website (Team-Namen, Fotos); Kennzahlen aus Google Analytics 4, Search Console und Google Ads (aggregiert, Suchanfragen); Bestellzahlen eines Shops über dessen Schnittstelle (Anzahl, Umsatz), wenn angeschlossen; in E-Mail-Entwürfen: Name, E-Mail-Adresse und Anliegen der Empfängerin oder des Empfängers, soweit das Team sie dem Agenten gibt Mitarbeitende der Verantwortlichen; Kundinnen, Kunden und Interessenten (nur in Entwürfen auf Anweisung); Besucherinnen und Besucher (aggregiert); Kundinnen und Kunden eines Shops (nur Zahlen, keine Namen, sofern nicht beim Intake anders festgelegt)
Web-Zugang zum Agenten (agent.‹Domain der Verantwortlichen›) Anmeldung der Mitarbeitenden, Schutz des Zugangs E-Mail-Adresse, Zeitpunkt, IP-Adresse, Land und Browser der Anmeldung (Cloudflare Access im Konto der Verantwortlichen); Kennung des gekoppelten Browsers (mit Zuordnung zur Person auf dem Server) Mitarbeitende der Verantwortlichen
Freigaben Aufzeichnung jedes Ja und Nein zu einer Handlung nach aussen und jedes Ein- und Ausschaltens von Full Access und Autopilot (AGB Ziffer 9.7) Name der freigebenden Person, Kennung ihres gekoppelten Browsers, Entscheid, Datum, Vorlage; beim Ein- und Ausschalten Modus und Bereich Personen der Verantwortlichen mit Zugang zum Agenten
Repository und Bau der Website Code und Inhalte verwalten, bauen, prüfen, veröffentlichen Inhalte der Website: Namen und Fotos des Teams, Firmenangaben, Rechtstexte; keine Besucher- oder Formulardaten Mitarbeitende der Verantwortlichen
Intake, Prüfberichte, Support Bestandesaufnahme, Baseline, Bau und Prüfung der Website, Support Exporte aus Search Console, Google Analytics 4, Google Ads (aggregiert); Bildschirmfotos der Website; Notizen zu Gesprächen Mitarbeitende der Verantwortlichen; Besucherinnen und Besucher (aggregiert)

Kommt ein weiterer Chat-Kanal zum Agenten dazu (zum Beispiel Microsoft Teams), sobald er eingerichtet und freigegeben ist, wird die Bearbeitung dann in dieser Tabelle und in Anhang 2 und 3 ergänzt (Ziffer 7.2).

3.2 Besonders schützenswerte Personendaten (Art. 5 lit. c DSG) sind nicht Gegenstand der Bearbeitung. Trifft die Auftragsbearbeiterin dennoch auf solche Daten (zum Beispiel in einer Formularanfrage), bearbeitet sie diese nur zur Zustellung an die Verantwortliche.

4. Weisungen

4.1 Weisungen erteilt die Verantwortliche schriftlich (E-Mail genügt) oder im Chat mit dem Agenten; sie werden im Entscheidungsprotokoll des Repositories festgehalten. Der Auftrag, die AGB, der nach dem Intake bestätigte Umfang und dieser Anhang gelten als erste Weisungen.

4.2 Hält die Auftragsbearbeiterin eine Weisung für rechtswidrig, teilt sie das der Verantwortlichen unverzüglich mit und darf die Ausführung aussetzen, bis die Verantwortliche die Weisung bestätigt oder ändert.

4.3 Weisungsberechtigt gegenüber der Auftragsbearbeiterin sind die Personen, die der Auftrag nennt (Unterzeichnende und Ansprechperson), und weitere Personen, die die Verantwortliche schriftlich benennt. Aufträge an den Agenten erteilen die Personen, denen die Verantwortliche Zugang zum Agenten gibt. Dasselbe gilt für das Einschalten von Full Access und Autopilot (AGB Ziffer 9.7): es ist eine Weisung der Verantwortlichen für den Bereich und die Dauer des Modus und wird im Freigabe-Register festgehalten. Handlungen nach aussen geben nur Personen mit Zugang zum Agenten frei (AGB Ziffer 9.2), einzeln oder mit einem Autopiloten.

5. Pflichten der Auftragsbearbeiterin

5.1 Vertraulichkeit. Die Auftragsbearbeiterin behandelt alle Personendaten vertraulich. Personen, die Zugang zu den Daten haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Heute (Stand dieser Version) ist das Niklas Jung; kommt eine weitere Person dazu (zum Beispiel eine Freelancerin oder ein Freelancer), teilt die Auftragsbearbeiterin das vorher mit und verpflichtet die Person schriftlich.

5.2 Datensicherheit. Die Auftragsbearbeiterin trifft die technischen und organisatorischen Massnahmen in Anhang 1 (Art. 8 DSG). Sie passt sie dem Stand der Technik an und verringert das Schutzniveau nicht ohne Zustimmung der Verantwortlichen. Schaltet eine Person mit Zugang Full Access oder einen Autopiloten ein (AGB Ziffer 9.7), ist das die Zustimmung der Verantwortlichen, soweit der Modus eine Massnahme nach Anhang 1 lockert; die Massnahmen, die AGB Ziffer 9.9 nennt, gelten in jedem Modus.

5.3 Unterstützung bei Rechten der betroffenen Personen. Verlangt eine Person Auskunft, Berichtigung, Löschung, Herausgabe oder Datenübertragung (Art. 25 ff. DSG), unterstützt die Auftragsbearbeiterin die Verantwortliche innert 5 Arbeitstagen mit den nötigen Informationen und Handlungen. Anfragen, die bei der Auftragsbearbeiterin eingehen, leitet sie unverzüglich an die Verantwortliche weiter und beantwortet sie nicht selbst. Anfragen an die Auftragsbearbeiterin gehen an dpa@samsalabs.com.

5.4 Meldung von Verletzungen der Datensicherheit. Die Auftragsbearbeiterin meldet der Verantwortlichen so rasch als möglich, spätestens innert 72 Stunden nach Kenntnis, jede Verletzung der Datensicherheit (Art. 24 Abs. 3 DSG): was geschehen ist, welche Daten und Personen betroffen sind, welche Folgen zu erwarten sind, was sie getan hat und was sie vorschlägt. Die Meldung an den EDÖB und an die betroffenen Personen bleibt Sache der Verantwortlichen; die Auftragsbearbeiterin unterstützt sie dabei. Als Verletzung gilt auch, wenn die Sicherheitsprüfung des Agenten-Servers (Anhang 1, Ziffer 6) ein Geheimnis dort findet, wo der Agent es lesen könnte.

5.5 Verzeichnis und Nachweis. Die Auftragsbearbeiterin führt ein Verzeichnis ihrer Bearbeitungen für die Verantwortliche, soweit Art. 12 DSG es verlangt, und hält die Nachweise nach Ziffer 9 bereit.

5.6 Datenschutz-Folgenabschätzung. Muss die Verantwortliche eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen (Art. 22 DSG), unterstützt die Auftragsbearbeiterin sie mit den Informationen, die nur sie hat.

5.7 Keine Rechtstexte. Die Auftragsbearbeiterin schreibt keine Datenschutzerklärung und keine Cookie-Richtlinie für die Verantwortliche. Sie nennt ihr, was die Website technisch tut (welche Dienste laden, wann, mit welchen Cookies), damit die Verantwortliche oder ihre Rechtsberatung die Texte schreiben kann.

6. Technische und organisatorische Massnahmen

Die Massnahmen stehen in Anhang 1. Sie folgen dem Grundsatz: die Konten der Auftragsbearbeiterin sind pro Kundin getrennt, und ihre Zugangsschlüssel liegen nur beim Tool-Broker; die Auftragsbearbeiterin und der Agent erhalten in den Konten der Verantwortlichen nur die Rolle, die nötig ist; kein Geheimnis liegt dort, wo der Agent es lesen kann; der Server nimmt keine Verbindung aus dem Internet an; keine Handlung nach aussen ohne ein aufgezeichnetes, einmaliges Ja oder einen aufgezeichneten Autopiloten, den eine Person mit Zugang eingeschaltet hat (AGB Ziffer 9.7).

7. Unterauftragsbearbeiter

7.1 Die Verantwortliche stimmt den Unterauftragsbearbeitern in Anhang 2, Teil A zu. Die Anbieter in Anhang 2, Teil B sind keine Unterauftragsbearbeiter: die Verantwortliche hält diese Konten selbst (Ziffer 2.3); der Vertrag besteht direkt zwischen ihr und dem Anbieter.

7.2 Will die Auftragsbearbeiterin einen weiteren Unterauftragsbearbeiter beiziehen oder einen ersetzen, teilt sie das der Verantwortlichen mindestens 30 Tage vorher schriftlich mit. Die Verantwortliche kann innert dieser Frist aus sachlichen Gründen widersprechen. Einigen sich die Parteien nicht, kann die Verantwortliche den Vertrag für die betroffene Leistung kündigen.

7.3 Die Auftragsbearbeiterin schliesst mit ihren Unterauftragsbearbeitern (Anhang 2, Teil A) Datenverarbeitungsbedingungen ab, die den Pflichten dieses Anhangs entsprechen; bei diesen Anbietern sind das deren Standardbedingungen, die die Auftragsbearbeiterin vor dem Beizug prüft.

8. Bekanntgabe ins Ausland

8.1 Personendaten werden in die Länder in Anhang 2 bekanntgegeben. Für Staaten mit angemessenem Datenschutz nach Anhang 1 der Datenschutzverordnung (unter anderem die Mitgliedstaaten der EU, darunter Deutschland, Irland und Frankreich) braucht es keine zusätzliche Garantie.

8.2 Für die USA stützt sich die Bekanntgabe auf die Zertifizierung des Anbieters unter dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework, soweit der Anbieter zertifiziert ist, und sonst auf die Standardvertragsklauseln des Anbieters mit den vom EDÖB anerkannten Anpassungen für die Schweiz. Anhang 2 nennt die Grundlage pro Anbieter mit dem Datum der Prüfung; die Auftragsbearbeiterin prüft die Zertifizierungen vor dem Go-live der Website der Verantwortlichen erneut.

8.3 Für andere Staaten ohne angemessenen Datenschutz stützt sich die Bekanntgabe auf die Garantie, die Anhang 2 pro Anbieter nennt. Fehlt dort eine Garantie, gibt die Auftragsbearbeiterin keine Personendaten der Verantwortlichen in diesen Staat bekannt.

9. Kontrollrechte

9.1 Die Auftragsbearbeiterin weist der Verantwortlichen auf Verlangen nach, dass sie diesen Anhang einhält: mit dem Zugangsregister im Repository (docs/ACCESS.md), den Berichten der Sicherheitsprüfung des Agenten-Servers (Anhang 1, Ziffer 6), dem Register der Freigaben und dem Protokoll der Sicherungen.

9.2 Reicht das nicht, kann die Verantwortliche oder eine von ihr beauftragte, zur Vertraulichkeit verpflichtete Person die Bearbeitung prüfen: einmal pro Vertragsjahr, mit 30 Tagen Ankündigung, während der Geschäftszeiten, auf Kosten der Verantwortlichen, ausser die Prüfung deckt einen wesentlichen Verstoss auf. Die Auftragsbearbeiterin gewährt Zugang zu den Nachweisen, nicht zu Geheimnissen anderer Kundinnen und Kunden.

10. Übergabe, Löschung und Rückgabe

10.1 Nach dem Ende des Vertrags übergibt die Auftragsbearbeiterin der Verantwortlichen die Daten in ihren Konten nach AGB Ziffer 8: das Repository und den Zustand des Agenten (auf einem neuen Server im Hetzner-Konto der Verantwortlichen). Den alten Server, seine Snapshots und Sicherungen löscht sie, nachdem die Verantwortliche die Übergabe bestätigt hat.

10.2 Alle übrigen Personendaten der Verantwortlichen, die die Auftragsbearbeiterin auf eigenen Systemen hält (Prüfberichte, Exporte, Notizen), löscht sie innert 30 Tagen nach der Übergabe und bestätigt die Löschung schriftlich.

10.3 Daten in den Konten der Verantwortlichen bleiben bei der Verantwortlichen. Die Auftragsbearbeiterin gibt ihre Rollen und Mitgliedschaften zurück, widerruft ihre Zugangsschlüssel und dokumentiert die Rotation (AGB Ziffer 8.3).

10.4 Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (zum Beispiel für Rechnungen) bleiben vorbehalten; solche Daten werden gesperrt und nur dafür aufbewahrt.

11. Haftung

Die Haftung richtet sich nach den AGB (Ziffer 15) und nach Gesetz. Für Verstösse gegen zwingendes Datenschutzrecht gilt die gesetzliche Haftung.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen dieses Anhangs brauchen die Schriftform (E-Mail genügt); für eine neue Version gilt AGB Ziffer 18. Änderungen von Anhang 2 folgen Ziffer 7.2.

12.2 Dieser Anhang untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Luzern; zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Anhang 1: Technische und organisatorische Massnahmen

Die Massnahmen beschreiben, was die Kantello-Plattform tut (Stand dieser Version, 28. September 2026). Sie gelten für die Website der Verantwortlichen und den Server ihres Agenten.

1. Konten und Zugänge

  • Die Konten der Auftragsbearbeiterin sind pro Kundin getrennt: ein Hetzner-Projekt, ein GitHub-Repository und ein eigenes Kennzeichen (Tag) im privaten Tailscale-Netz nur für die Verantwortliche. Jeder Zugangsschlüssel für die Einrichtung gilt nur für die Verantwortliche und liegt nur beim Tool-Broker (Ziffer 3). Einen Server oder eine andere kostenpflichtige Ressource legt die Auftragsbearbeiterin nur mit dem einmaligen Ja ihrer Geschäftsführung an.
  • In den Konten der Verantwortlichen erhalten die Auftragsbearbeiterin und der Agent nur die Rolle, die nötig ist (Google Ads, wenn das Abo den Kanal umfasst und die Verantwortliche die Rolle vergibt: Schreibzugriff nur innerhalb der Ausgabenobergrenzen, die die Verantwortliche im Konto setzt, AGB Ziffer 10.4). Im Cloudflare-Konto ist die Auftragsbearbeiterin Mitglied mit der Rolle Super Administrator, weil nur diese Rolle kontoeigene Zugangsschlüssel anlegen kann; die Verantwortliche bleibt selbst Super Administrator.
  • Jeder Zugang steht mit Inhaberin, Umfang und Datum im Zugangsregister im Repository (docs/ACCESS.md).
  • Logins und Zwei-Faktor-Schutz für die Konten der Verantwortlichen richtet die Verantwortliche selbst ein, im eigenen Browser. Zugangsdaten werden über die Einladung des Anbieters übergeben, nie per E-Mail, Chat oder Ticket.
  • Geheimnisse stehen nie im Repository, in Protokollen, in Tickets oder auf Befehlszeilen. Build-Werte liegen als Geheimnisse der GitHub-Deployment-Umgebungen; Laufzeit-Geheimnisse des Formulars als Cloudflare-Pages-Variablen. Ein Build-Protokoll zeigt nur «vorhanden» oder «fehlt», nie einen Wert.

2. Website

  • Statische Website ohne Datenbank und ohne Kundendaten; ein Shop der Verantwortlichen ist ein getrenntes System und wird nicht angefasst.
  • Cookie-Banner mit gleichwertigem Akzeptieren und Ablehnen; ausser dem Google-Tag ohne Cookies und Kennung (Consent Mode v2, erweitert) lädt kein Drittinhalt vor der Zustimmung; der Spam-Schutz des Formulars (Cloudflare Turnstile) lädt erst, wenn jemand das Formular benutzt.
  • Formularanfragen werden nicht auf der Website gespeichert, sondern über den Mail-Anbieter der Verantwortlichen an deren Postfach zugestellt; Spam-Schutz durch Turnstile, Mindest-Ausfüllzeit und Begrenzung der Anfragen pro Adresse.
  • Sicherheits-Header (unter anderem Content-Security-Policy, HSTS, Referrer-Policy), HTTPS, Vorschau nur hinter Cloudflare Access und ohne Indexierung; die Vorschau sendet keine Conversion.
  • Jede Änderung geht über einen Pull Request und die automatischen Prüfungen des Repositories; die Produktion wird nur nach dem Ja einer Freigabeperson (AGB Ziffer 9.2) oder im Autopiloten (AGB Ziffer 9.7) veröffentlicht; Rückzug jederzeit.

3. Server des Agenten

  • Eigener Server nur für die Verantwortliche bei Hetzner in Deutschland, im Konto der Auftragsbearbeiterin. Die Hetzner-Firewall hat keine eingehende Regel; die Firewall des Servers lässt nur Verbindungen über das private Tailscale-Netz zu; OpenSSH ist nach der Einrichtung abgeschaltet; Gateway und Bedienoberfläche hören nur auf dem Server selbst (localhost). Kein öffentlicher Port. Verwaltet wird der Server nur über Tailscale SSH, im Notfall über die Konsole von Hetzner.
  • Der Web-Zugang ist agent.‹Domain der Verantwortlichen›, über Cloudflare Tunnel und Cloudflare Access im Cloudflare-Konto der Verantwortlichen. Der Server baut die Verbindung zu Cloudflare selbst auf (nur ausgehend) und öffnet keinen Port; Cloudflare leitet nur Anfragen weiter, die Cloudflare Access einer freigegebenen Person zugeordnet hat. Die Bedienoberfläche verlangt zusätzlich einen einmal gekoppelten Browser; ein gemeinsames Geheimnis erhält keine Person. Freigaben gibt eine Person in der Bedienoberfläche; es zählt nur ein Ja aus einem gekoppelten Browser einer Person mit Zugang. Dasselbe gilt für das Einschalten von Full Access und Autopilot. Die Verbindungen sind verschlüsselt; Cloudflare entschlüsselt sie in seinem Netz. Verlässt eine Person mit Zugang das Team, werden ihre Anmeldung und die Kopplung ihrer Browser entzogen und jedes gemeinsame Geheimnis des Zugangs erneuert. Der Web-Zugang wird erst freigeschaltet, wenn die Abnahmeprüfung zeigt, dass die Bedienoberfläche keine Freigabe über AGB Ziffer 9 hinaus erweitern und keinen Zugangsschlüssel erreichen kann.
  • Getrennte Benutzer: ein Administrator (Anmeldung nur über Tailscale SSH, sudo); der Agent ohne sudo, ohne Login und ohne Schreibrecht auf seinen eigenen Code, seine Konfiguration und seine Regeln; eigene Dienstbenutzer für den Tool-Broker und den Freigabe-Dienst.
  • SSH nur mit Schlüssel, kein Root-Login, kein Passwort; automatische Sicherheitsupdates; fail2ban.
  • Der Agent hält kein Geheimnis, mit dem er senden, bezahlen, veröffentlichen oder Geld ausgeben könnte, und keinen GitHub-Schlüssel. Solche Geheimnisse liegen beim Tool-Broker in Dateien, die nur root und der Broker lesen. Der Agent erreicht die Hosts dieser Anbieter nicht direkt (Egress-Regeln der Firewall).
  • Code und Inhalte, die der Agent ändert, baut und testet der Server nie als Benutzer des Agenten: das geschieht als eigener Benutzer ohne Login und ohne Zugangsschlüssel, in kurzlebigen, abgeschotteten Umgebungen; beim Installieren der Pakete sind lokale, interne und Tailscale-Adressen gesperrt, und die Bildschirmfotos entstehen ohne Netz. Veröffentlicht wird nur, was diese Prüfung bestanden hat. Das gilt in jedem Modus: auch mit Full Access oder im Autopiloten (AGB Ziffer 9.7) wird nur veröffentlicht, was in dieser Umgebung gebaut wurde und die Prüfung bestanden hat; was der Agent mit Full Access selbst ausführt, läuft als sein Benutzer, ohne Zugangsschlüssel.
  • Das Bearbeitungswerkzeug des Agenten (Codex) arbeitet nur mit Dateiwerkzeugen in einem eigenen Ordner, ohne Befehlszeile, ohne Web und ohne Zugangsschlüssel; eine Sitzung wird nach 900 Sekunden abgebrochen.
  • Jede Handlung nach aussen braucht ein einmaliges, an die genaue Anfrage gebundenes Freigabe-Token. Es entsteht nur, wenn eine Person mit Zugang über den Freigabe-Link der Anfrage aus ihrem gekoppelten Browser zustimmt, oder in einem Bereich, den eine Person mit Zugang auf Autopilot gestellt hat (AGB Ziffer 9.7): dann stellt es der Freigabe-Dienst selbst aus, und das Register vermerkt «Autopilot» mit Person und Zeitpunkt des Einschaltens. Eine unbeantwortete Anfrage verfällt nach 10 Minuten. Ausserhalb eines Autopiloten gibt es für Handlungen nach aussen kein «Immer erlauben»: die Anfrage bietet nur «einmal erlauben» und «ablehnen» an, und ein anderes Ja wird nicht angenommen. Jedes Ja wird mit Person, gekoppeltem Browser und Zeitpunkt aufgezeichnet, jedes Nein mit Zeitpunkt.
  • Befehle, die der Agent auf seinem eigenen Server ausführen will und die nicht auf seiner festen Liste stehen, fragt er ebenfalls in der Bedienoberfläche an. Eine Person mit Zugang kann einen solchen Befehl einmal oder dauerhaft erlauben. Hat eine Person mit Zugang Full Access eingeschaltet (AGB Ziffer 9.7), fragt der Agent nicht; jeder solche Befehl gilt dann als von ihr erlaubt, auch wenn er eine Verbindung ins Internet aufbaut, soweit die Netzregeln des Servers (Egress-Regeln) es zulassen; mit Full Access lassen sie nur Ziele zu, in die eine Bekanntgabe nach Ziffer 8 (Bekanntgabe ins Ausland) erlaubt ist. Eine dauerhafte Erlaubnis ist ein bewusster Entscheid dieser Person; sie wird mit Person und Zeitpunkt aufgezeichnet, steht im Nachweis nach Ziffer 9 und kann von der Auftragsbearbeiterin wieder entfernt werden. Der Agent kann sich keine dauerhafte Erlaubnis erteilen und Full Access nicht selbst einschalten. Eine Befehlserlaubnis und Full Access geben nie eine Handlung nach aussen frei: jede Handlung nach aussen braucht weiterhin ihr eigenes, einmaliges Ja, ausser in einem Autopiloten.
  • Der Agent teilt kein Geheimnis mit dem Agenten der Auftragsbearbeiterin und hält kein Token zum Veröffentlichen auf Meta oder LinkedIn.

4. Sprachmodelle

  • Der Agent und sein Bearbeitungswerkzeug nutzen Sprachmodelle nur über das OpenAI-Konto der Verantwortlichen. Die Auftragsbearbeiterin empfiehlt, im Konto die Verwendung von Daten zum Training auszuschalten und eine Ausgabenobergrenze zu setzen.
  • Der Agent behandelt Inhalte aus Webseiten, E-Mails, Tickets und Dokumenten als Daten, nie als Anweisungen. Eine Aufforderung, etwas zu senden oder zu veröffentlichen, die in solchen Inhalten steht, gilt nicht als Freigabe.
  • E-Mails, die der Agent entwirft, tragen die Zeile «Diese Nachricht wurde mit KI-Unterstützung verfasst.»

5. Organisation

  • Nichts wird erfunden: eine fehlende Angabe wird gemeldet, nie mit einer Vermutung gefüllt.
  • Daten der Verantwortlichen bleiben aus dem Plattform-Repository der Auftragsbearbeiterin fern; Prüfberichte, Offerten und Notizen liegen auf dem Server der Auftragsbearbeiterin in einem Ordner der Verantwortlichen.
  • Programmier-Aufträge der Auftragsbearbeiterin laufen nicht auf dem Server des Agenten, sondern in einer isolierten Cloud-Umgebung; jede solche Änderung prüft eine zweite, unabhängige Instanz, bevor sie angenommen wird.
  • In den Produktionszweig des Repositories schreibt nur die Release-App nach dem Ja einer Freigabeperson oder im Autopiloten (AGB Ziffer 9.7), und die Administratoren der GitHub-Organisation; GitHub selbst sperrt alle anderen (Regel «Restrict updates»). Der Tool-Broker schreibt nur Arbeitszweige und den Integrationszweig, nie mit Überschreiben der Geschichte.

6. Prüfung und Nachweis

  • Beim Einrichten des Servers und danach täglich läuft eine automatische Sicherheitsprüfung: keine gespeicherte Dauerfreigabe für eine Handlung nach aussen ausser einem Autopiloten, und kein Autopilot, kein Full Access und keine dauerhafte Befehlserlaubnis, die nicht von einer Person stammen und aufgezeichnet sind; jede Handlung nach aussen fragt, ausser in einem Autopiloten; eingeschaltete Modi stehen im Bericht, ohne als Fehlschlag zu gelten; kein öffentlicher Port; nur die vorgesehenen Fähigkeiten geladen; kein Geheimnis dort, wo der Agent es lesen könnte. Ein Fehlschlag stoppt den Agenten und meldet sich bei der Auftragsbearbeiterin. Ein Geheimnis, das der Agent lesen konnte, gilt als verbrannt: der Agent bleibt gestoppt, bis es ersetzt ist. Die Berichte sind der Nachweis nach Ziffer 9; der bestandene Bericht der ersten Prüfung ist Bedingung für die Inbetriebnahme. Jede neue Sicherheitsabnahme des Servers durch die Auftragsbearbeiterin (zum Beispiel nach einem Update) setzt Full Access zurück; die Auftragsbearbeiterin teilt das der Verantwortlichen mit (AGB Ziffer 9.10).
  • Ein Integritätsprüfer stellt sicher, dass Code, Konfiguration und Regeln des Agenten unverändert sind.

7. Sicherung und Wiederherstellung

  • Nächtliche, verschlüsselte Sicherung (restic) des Zustands des Agenten (Erinnerungen, Sitzungen, Konfiguration, Anmeldungen, Arbeitsordner, Freigabe-Register) auf einen Sicherungsspeicher bei Hetzner in Deutschland; Aufbewahrung 14 tägliche und 8 wöchentliche Sicherungen, danach automatische Löschung; der Schlüssel liegt nur im Passwort-Manager der Auftragsbearbeiterin und auf dem Server in einer Datei, die nur root liest.
  • Der Code der Website liegt im Repository mit vollständiger Geschichte; die bisherige Website bleibt nach dem Go-live als Sicherung bestehen, bis die Verantwortliche ihre Löschung verlangt.
  • Google Tag Manager führt eine Versionsgeschichte; jede veröffentlichte Container-Version wird ins Repository exportiert.

8. Beendigung

  • Übergabe nach AGB Ziffer 8 (Repository übertragen, Server im Konto der Verantwortlichen neu aufgebaut und Daten zurückgespielt, Mitgliedschaft im Cloudflare-Konto und Rollen bei Google und OpenAI entfernt), Widerruf jedes Zugangsschlüssels mit Protokoll, Löschung nach Ziffer 10; die Übergabe-Anleitung liegt seit dem Go-live im Repository.

Anhang 2: Anbieter und Unterauftragsbearbeiter

Nur Anbieter, die unter dem vereinbarten Betriebsmodell tatsächlich Daten der Verantwortlichen bearbeiten. Grundlage für die USA: Zertifizierung unter dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework (DPF), geprüft am 23. September 2026 für Cloudflare und Google; für GitHub, Tailscale, OpenAI und Anthropic Standardvertragsklauseln (SCC).

Teil A: Unterauftragsbearbeiter der Auftragsbearbeiterin (Konten der Samsa Labs AG)

Anbieter Leistung Daten Land Grundlage Ausland
Hetzner Online GmbH, Gunzenhausen Server des Agenten (ein Projekt nur für die Verantwortliche) und verschlüsselter Sicherungsspeicher; ausserdem der Server der Auftragsbearbeiterin, auf dem Prüfberichte und Notizen zur Verantwortlichen liegen Chat-Nachrichten, Berichte, Entwürfe, Freigabe-Register, Anmeldung des Agenten beim Modell-Konto, Sicherungen; Prüfberichte und Notizen Deutschland (Falkenstein oder Nürnberg) angemessen (EU)
GitHub, Inc., San Francisco (Microsoft) Repository der Website in der Organisation Kantello, automatische Prüfungen und Veröffentlichung (Actions), Deployment-Geheimnisse Inhalte des Repositories (Code, Texte, Team-Namen und Fotos, Freigaben im Entscheidungsprotokoll); Build-Werte als Geheimnisse USA SCC
Tailscale Inc., Toronto Koordination des privaten Netzes, über das nur die Auftragsbearbeiterin den Server verwaltet; der Datenverkehr selbst ist Ende-zu-Ende verschlüsselt Verbindungs-Metadaten (Geräte, Schlüssel, Zeiten), keine Inhalte Kanada, USA SCC
OpenAI Ireland Ltd, Dublin, und OpenAI, L.L.C., USA, über das Konto der Samsa Labs AG Bau und Prüfung der Website: isolierte Cloud-Aufgaben, die Änderungen am Repository als Pull Request erstellen, und die Spezialisten, mit denen der Agent der Auftragsbearbeiterin den Neubau prüft Inhalte des Repositories und der Vorschau (Code, Texte, Team-Namen und Fotos, Bildschirmfotos), Intake-Notizen; keine Besucher- oder Formulardaten Irland, USA SCC von OpenAI
Anthropic, PBC, San Francisco (Claude Code, Cloud-Sitzung) Unabhängige Prüfung jeder Programmier-Änderung der Auftragsbearbeiterin vor der Annahme; liest die Änderung als Daten, führt nichts aus Inhalte des Repositories wie oben USA SCC
Cloudflare, Inc., San Francisco, Konto der Auftragsbearbeiterin Design-Vorschauen vor dem Go-live, bevor die Website im Konto der Verantwortlichen läuft Inhalte der Website (Team-Namen und Fotos); keine Besucher- oder Formulardaten USA, Rechenzentren weltweit DPF und SCC

Teil B: Anbieter in den Konten der Verantwortlichen (keine Unterauftragsbearbeiter der Auftragsbearbeiterin)

Die Verantwortliche hält diese Konten und die Verträge selbst. Die Auftragsbearbeiterin arbeitet dort nur mit den Rollen, die die Verantwortliche ihr gibt.

Anbieter Leistung Daten Land Grundlage Ausland Rolle der Auftragsbearbeiterin
Cloudflare, Inc., San Francisco Hosting der Website (Pages, Vorschau und Produktion), Zone der Domain der Verantwortlichen, Formular-Funktion, Spam-Schutz (Turnstile), Cloudflare Access für die Vorschau und den Web-Zugang zum Agenten (Cloudflare Tunnel und Cloudflare Access für agent.‹Domain›) Server-Logs (IP, Browser, Seite, Zeit), Formulardaten im Durchlauf, Turnstile-Prüfdaten, Anmeldungen an der Vorschau, Anmeldungen am Web-Zugang (E-Mail-Adresse, Zeitpunkt, IP-Adresse, Land, Browser), Verkehr zwischen Browser und Agent im Durchlauf (Chat-Nachrichten, Vorschauen, Freigabe-Anfragen mit Empfängern und Dokumenten) USA, Rechenzentren weltweit DPF und SCC Mitglied mit der Rolle Super Administrator; richtet ein und betreibt
OpenAI Ireland Ltd, Dublin, und OpenAI, L.L.C., USA Sprachmodell des Agenten der Verantwortlichen und seines Bearbeitungswerkzeugs Chat-Nachrichten, Inhalte der Website, Kennzahlen, Entwürfe Irland, USA SCC von OpenAI keine Rolle im Konto; der Agent meldet sich auf dem Server an (Training im Konto ausschalten)
Google Ireland Ltd, Dublin, und Google LLC, USA Google Tag Manager, Google Analytics 4, Google Ads (Conversion und Kampagnen), Search Console, Google-Cloud-Projekt für die Schnittstellen Messdaten nach Zustimmung; ohne Zustimmung Pings ohne Cookies; Kennzahlen und Suchanfragen für die Berichte; Kampagnenentwürfe Irland, USA DPF und SCC die Rollen, die die Verantwortliche vergibt (Google Ads: Schreibzugriff nur innerhalb der Obergrenzen im Konto, AGB Ziffer 10.4)
Mail-Anbieter für das Formular: wird beim Intake festgelegt Zustellung der Formularanfragen an das Postfach der Verantwortlichen Formulardaten wird beim Intake festgelegt wird beim Intake festgelegt Zugang nur für die Einrichtung

Chat und Freigaben laufen über den Web-Zugang (Cloudflare, Konto der Verantwortlichen, Teil B). Ein weiterer Chat-Kanal (zum Beispiel Microsoft Teams) erhält, sobald er eingerichtet und freigegeben ist, eine eigene Zeile in diesem Anhang (Ziffer 7.2).

Nicht in diesem Anhang, weil eigene Verantwortliche oder Vertragspartner der Verantwortlichen: das Postfach der Verantwortlichen, das die Formularanfragen empfängt (zum Beispiel Microsoft 365), eine allfällige Shop-Plattform der Verantwortlichen (getrenntes System), die Werbeplattformen von Google und Meta (Konten der Verantwortlichen; der Agent hält kein Token für Meta), die Registrierstelle der Domain. Werkzeuge der Auftragsbearbeiterin für die Vertragsabwicklung mit Geschäftskontaktdaten der Verantwortlichen (Namen, Termine, Rechnungen), eigene Bearbeitung nach Ziffer 2.4: Google Workspace (hi@kantello.com; Google Cloud EMEA Ltd, Irland, und Google LLC, USA), Linear (Linear Orbit, Inc., USA; Tickets mit Namen und Terminen), Infinity (Buchhaltung, Rechnungen; NextBusiness AG, Zürich), Stripe (Zahlungslinks; Stripe Payments Europe Ltd, Irland, und Stripe, Inc., USA), Calendly (Terminbuchung für Gespräche; Calendly LLC, Buford, USA).

Anhang 3: Beschreibung der Bearbeitung im Einzelnen

Nr. Bearbeitung Wo Wer sieht die Daten Aufbewahrung
1 Auslieferung der Website und Server-Logs Cloudflare Pages (Konto der Verantwortlichen) Cloudflare; die Auftragsbearbeiterin nur in aggregierten Statistiken Logs bei Cloudflare nach dessen Regeln; keine eigene Speicherung
2 Cookie-Wahl (Cookie kt_consent) und Design-Wahl (lokaler Speicher) Browser der Besucherin oder des Besuchers niemand ausser dem Browser Cookie: sechs Monate; lokaler Speicher: bis zur Löschung
3 Formularanfrage: Prüfung (Turnstile, Ausfüllzeit, Anfragen pro Adresse) und Zustellung per E-Mail Cloudflare-Funktion, Mail-Anbieter, Postfach der Verantwortlichen die Verantwortliche; der Mail-Anbieter im Durchlauf; die Auftragsbearbeiterin nicht (kein Zugang zum Postfach) keine Speicherung auf der Website; beim Mail-Anbieter nach dessen Regeln; im Postfach nach den Regeln der Verantwortlichen
4 Ereignis «Formular zugestellt» als Conversion (ohne Inhalt der Anfrage) Google Tag Manager, Google Ads, Google Analytics 4 Google; die Verantwortliche und der Agent in aggregierten Berichten nach den Einstellungen der Verantwortlichen in Google Analytics 4 (Empfehlung: 14 Monate)
5 Messung nach Zustimmung (Seitenaufrufe, Klicks auf Telefon, E-Mail, Shop, Offerte) Google Tag Manager, Google Analytics 4, Google Ads wie 4 wie 4
6 Chat mit dem Agenten; Änderungen an der Website; Vorschau-Links Server des Agenten (Hetzner, Konto der Auftragsbearbeiterin, Projekt nur für die Verantwortliche), OpenAI (Konto der Verantwortlichen), Cloudflare Tunnel und Cloudflare Access (Konto der Verantwortlichen), GitHub, Cloudflare-Vorschau die Personen mit Zugang zum Agenten, der Agent; die Auftragsbearbeiterin als Betreiberin des Servers Sitzungen und Erinnerungen des Agenten bis zur Löschung durch die Verantwortliche; Sicherungen 14 Tage täglich, 8 Wochen wöchentlich; Freigaben der Website dauerhaft im Repository
7 Wochenbericht: Lesen von Google Analytics 4, Search Console, Google Ads und, wenn angeschlossen, der Bestellzahlen eines Shops Server des Agenten; Google; Schnittstelle (API) des Shops, lesend wie 6 Berichte auf dem Server des Agenten bis zur Löschung durch die Verantwortliche
8 Entwürfe für Beiträge, Anzeigen und E-Mails aus Inhalten der Website, eines Shops und der Nachrichten des Teams Server des Agenten; OpenAI (Konto der Verantwortlichen) wie 6 wie 7
9 Intake und Baseline: Exporte aus Search Console, Google Analytics 4, Google Ads; Bildschirmfotos; Prüfbericht der Website Repository (Baseline- und Intake-Unterlagen); Server der Auftragsbearbeiterin (Ordner der Verantwortlichen) die Auftragsbearbeiterin, die Verantwortliche, der Agent im Repository dauerhaft (gehört der Verantwortlichen); auf dem Server der Auftragsbearbeiterin bis zur Löschung nach Ziffer 10
10 Bau und Prüfung der Website: Code-Änderungen durch Cloud-Aufgaben, unabhängige Prüfung, Prüfung des Neubaus durch Spezialisten des Agenten der Auftragsbearbeiterin OpenAI (Konto der Samsa Labs AG), Anthropic Claude Code (Konto der Samsa Labs AG), Server der Auftragsbearbeiterin, GitHub die Auftragsbearbeiterin im Repository dauerhaft; Bildschirmfotos der Prüfung 14 Tage auf dem Server der Auftragsbearbeiterin; bei den Anbietern nach deren Regeln für Geschäftskunden
11 Anmeldung am Web-Zugang zum Agenten Cloudflare Access (Konto der Verantwortlichen); Kopplungsverzeichnis auf dem Server des Agenten (Person und Kennung des gekoppelten Browsers) die Verantwortliche, die Auftragsbearbeiterin als Mitglied des Cloudflare-Kontos und als Betreiberin des Servers; Cloudflare (nur die Anmeldungen) Protokoll der Anmeldungen bei Cloudflare 24 Stunden im Free-Plan (30 Tage im Plan Standard); Kopplungsverzeichnis bis zum Entzug des Zugangs, längstens bis zur Übergabe; Freigabe-Register auf dem Server des Agenten für die Dauer des Vertrags; es gehört zum Zustand des Agenten und geht bei der Übergabe an die Verantwortliche (Ziffer 10.1); die Kopie auf dem alten Server wird mit ihm gelöscht; in den Sicherungen nach Anhang 1 Ziffer 7 (14 Tage täglich, 8 Wochen wöchentlich)
12 Freigaben: Frage, Vorlage, Ja oder Nein; Ein- und Ausschalten von Full Access und Autopilot (AGB Ziffer 9.7) Bedienoberfläche des Agenten (agent.‹Domain›, Cloudflare Access im Konto der Verantwortlichen), Server des Agenten (Freigabe-Register), Repository (Entscheidungsprotokoll für Veröffentlichungen der Website) die Personen mit Zugang zum Agenten, die Auftragsbearbeiterin als Betreiberin Freigabe-Register auf dem Server des Agenten für die Dauer des Vertrags; es gehört zum Zustand des Agenten und geht bei der Übergabe an die Verantwortliche (Ziffer 10.1); die Kopie auf dem alten Server wird mit ihm gelöscht; in den Sicherungen nach Anhang 1 Ziffer 7 (14 Tage täglich, 8 Wochen wöchentlich); Einträge im Entscheidungsprotokoll dauerhaft im Repository, das der Verantwortlichen gehört

Stand: Version 1.0, 28. September 2026

AGB als PDF herunterladen→
Anhang Auftragsbearbeitung (AVV) als PDF herunterladen→

KI & Agenten für KMU

Samsa Labs AG Pilatusstrasse 18 6003 Luzern E-Mail: hi@kantello.com Telefon: +41 41 505 00 14

Angebot

  • KI-Agent
  • Skills
  • Preise
  • Website wechseln

Ressourcen

  • Blog

Unternehmen

  • Referenzen
  • Kontakt
  • Gespräch buchen

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Cookie-Richtlinie

© 2026 Samsa Labs AG

Alle Preise sind Einführungspreise, in CHF, exkl. MWST.